Umzugskosten berechnen — Werbungskosten nach § 9 EStG
Beruflich veranlasster Umzug: Pauschale oder tatsächliche Kosten eingeben — der Rechner ermittelt die absetzbaren Werbungskosten inklusive Personenzuschlägen und Unterrichtskosten für Kinder, mit Vergleich beider Varianten.
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Vor dem 1. März 2024 galten niedrigere Pauschalen (BMF v. 21.7.2021: 886 Euro / 590 Euro) — diese Berechnung verwendet die aktuellen, ab 1.3.2024 gültigen Sätze.
Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 EStG (Werbungskosten bei beruflich veranlasstem Umzug) in Anlehnung an das Bundesumzugskostengesetz (BUKG), Pauschalen nach BMF-Schreiben vom 28.12.2023 (IV C 5 - S 2353/20/10004:003, BStBl 2024 I S. 84) für Umzüge ab 1. März 2024: Grundpauschale 964 Euro, je weitere im Haushalt lebende Person 643 Euro, Höchstbetrag Unterrichtskosten je Kind 1.286 Euro. Stand: letzte bekannte BMF-Fortschreibung 28.12.2023 — für 2025/2026 wurde bislang keine neuere Anpassung veröffentlicht.
Über dieses Werkzeug
Für einen beruflich veranlassten Umzug lassen sich entweder die amtlichen Pauschalen ohne Einzelnachweis ansetzen oder tatsächlich nachgewiesene Kosten, wenn diese höher liegen. Unterrichtskosten für Kinder wegen des Wohnungswechsels kommen zusätzlich hinzu, bis zum gesetzlichen Höchstbetrag je Kind. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser — es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.
Was dieser Rechner nicht abbildet
6 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
- Kein ermäßigter Pauschbetrag für Personen ohne vorherige oder nachfolgende eigene Wohnung (193 Euro statt der vollen Grundpauschale nach § 10 Abs. 2 BUKG) — dieser Rechner setzt stets die volle Pauschale an.
- Kein Zuschlag von 50 Prozent für einen weiteren beruflich veranlassten Umzug innerhalb von fünf Jahren nach § 10 Abs. 6 BUKG — nicht abgebildet.
- Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Umzugskosten allein wegen eines Arbeitszimmers in der neuen Wohnung nicht beruflich veranlasst sind (Urteil vom 5. Februar 2025, Az. VI R 3/23) — die berufliche Veranlassung muss anderweitig vorliegen, etwa durch verkürzten Arbeitsweg oder Arbeitgeberwechsel.
- Keine exakte Steuerersparnis in Euro — dafür fehlt der individuelle Grenzsteuersatz, den dieser Rechner nicht abfragt.
- Tatsächliche Kosten werden nur als Gesamtsumme erfasst, keine Aufschlüsselung nach Spedition, Makler oder Kleinreparaturen.
- Der Höchstbetrag für Unterrichtskosten gilt je Kind, wird hier aber als eine Gesamtsumme erfasst — bei mehreren Kindern mit Schulwechsel selbst prüfen, ob die Summe je Kind den Höchstbetrag einhält.
Dieser Rechner ersetzt keine Steuerberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.