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Umzugskosten berechnen — Werbungskosten nach § 9 EStG

Beruflich veranlasster Umzug: Pauschale oder tatsächliche Kosten eingeben — der Rechner ermittelt die absetzbaren Werbungskosten inklusive Personenzuschlägen und Unterrichtskosten für Kinder, mit Vergleich beider Varianten.

Berechnung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.

Angaben zum Umzug

Angaben eingeben, das Ergebnis wird automatisch berechnet.

Vorlage:
Ehegatte oder Lebenspartner zählt automatisch als eine weitere im Haushalt lebende Person mit — seit der BMF-Systematik ab 1.6.2020 unabhängig vom Familienstand mit gleichem Zuschlag wie ein Kind.
Ledige, Stief- und Pflegekinder, die mit umziehen und im Haushalt bleiben.
Für den Hinweis, ob die aktuellen Pauschalen (ab 1.3.2024) gelten.
Die Pauschale für sonstige Umzugsauslagen braucht keine Einzelbelege. Tatsächliche Kosten (Spedition, Makler u.a.) lohnen sich, wenn sie höher liegen.
Erscheint auf dem PDF-Nachweis, optional.

Über dieses Werkzeug

Für einen beruflich veranlassten Umzug lassen sich entweder die amtlichen Pauschalen ohne Einzelnachweis ansetzen oder tatsächlich nachgewiesene Kosten, wenn diese höher liegen. Unterrichtskosten für Kinder wegen des Wohnungswechsels kommen zusätzlich hinzu, bis zum gesetzlichen Höchstbetrag je Kind. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser — es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.

Was dieser Rechner nicht abbildet

6 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
  1. Kein ermäßigter Pauschbetrag für Personen ohne vorherige oder nachfolgende eigene Wohnung (193 Euro statt der vollen Grundpauschale nach § 10 Abs. 2 BUKG) — dieser Rechner setzt stets die volle Pauschale an.
  2. Kein Zuschlag von 50 Prozent für einen weiteren beruflich veranlassten Umzug innerhalb von fünf Jahren nach § 10 Abs. 6 BUKG — nicht abgebildet.
  3. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Umzugskosten allein wegen eines Arbeitszimmers in der neuen Wohnung nicht beruflich veranlasst sind (Urteil vom 5. Februar 2025, Az. VI R 3/23) — die berufliche Veranlassung muss anderweitig vorliegen, etwa durch verkürzten Arbeitsweg oder Arbeitgeberwechsel.
  4. Keine exakte Steuerersparnis in Euro — dafür fehlt der individuelle Grenzsteuersatz, den dieser Rechner nicht abfragt.
  5. Tatsächliche Kosten werden nur als Gesamtsumme erfasst, keine Aufschlüsselung nach Spedition, Makler oder Kleinreparaturen.
  6. Der Höchstbetrag für Unterrichtskosten gilt je Kind, wird hier aber als eine Gesamtsumme erfasst — bei mehreren Kindern mit Schulwechsel selbst prüfen, ob die Summe je Kind den Höchstbetrag einhält.

Dieser Rechner ersetzt keine Steuerberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.